Was passiert nach der Projekteinreichung?

  1. Der Förderantrag wird in u:cris erfasst, wo auch die nötigen Antragsunterlagen hochgeladen werden. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt, und es hat nur ein kleiner Kreis des bearbeitenden Admin-Personals sowie die Projektleitung Zugriff.
  2. Sobald Ihnen die Entscheidung des Fördergebers vorliegt, leiten Sie diese bitte an uns weiter. Bei einer positiven Entscheidung benötigen wir außerdem den Fördervertrag und, so nicht im Vertrag enthalten, das Datum des Projektstarts; bei einer negativen Entscheidung das Datum der Ablehnung. Auch diese Daten und Unterlagen werden in u:cris hinterlegt.
  3. Danach wird der erfolgreiche Förderantrag in u:cris als „Bewilligung“ (und in weiterer Folge als „Projekt“) angelegt. Diese Bewilligung dient der DLE Finanzwesen als Grundlage zur Erstellung einer Innenauftragsnummer (IAN), die zur Abwicklung des Projekts über das Konto der Uni Wien nötig ist. Diese IAN (sowie weitere wichtige Informationen) werden Ihnen von der DLE direkt per e-mail zugeschickt – im Normalfall ca. einen Monat vor Projektbeginn.
  4. Der FWF wickelt derzeit ESPRIT und Schrödinger Verträge über ein System namens sProof ab. Für eine elektronische Unterschrift dort ist eine Austria ID nötig. Nähere Informationen finden Sie hier: Intranet: FWF-Besonderheiten